35 USC 102 (f)

Erfindungen und Designs können in den USA nur im Namen des Erfinders / Designers angemeldet werden.  Wenn Sie das Design nicht selbst entworfen haben benötigen Sie die Zustimmung des Designers (bzw. dessen vertragliche Verpflichtung) das Design auf seinen Namen anzumelden, aber die Rechte am Design auf Sie zu übertragen.

Erfindungen und Designs können in den USA nur im Namen des Erfinders / Designers angemeldet werden.  

35 USC 102 (a)


Gut.  Ein Patent kann nur für neue Designs erlangt werden.  Also nicht zu lange warten, denn 12 Monate nach Veröffentlichung ist die Schonfrist abgelaufen, und Sie können für Ihr Design kein Patent mehr erlangen.

Ein Patent kann nur für neue Designs erlangt werden.  Wenn ein Design bereits vor mehr als 12 Monaten bekannt war, ist leider kein Patent mehr zu erlangen.

35 USC 102 (d)


Auf den ersten Blick scheint Ihr Design patentierbar - sofern nicht jemand anderes die selbe Design-Idee vor Ihnen veröffentlich hat. 

Bitte beachten Sie, daß ein US Design Patent innerhalb von 6 Monaten ab Anmeldung des ausländischen Schutzrechts eingereicht werden muss!

Leider schreibt das US Patentrecht vor, daß niemand ein Design Patent erhalten kann, wenn für das selbe Design im Ausland bereits vor mehr als 6 Monaten ein Schutzrecht erteilt wurde.