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Nach der Anmeldung

Das Erteilungsverfahren vor dem USPTO 

Nachdem eine US Patentanmeldung eingereicht wurde heißt es abzuwarten. Erst nach durchschnittlich etwas über einem Jahr ist mit einer Antwort des Prüfers zu rechnen, der sogenannten „First Office Action“.

In dieser Antwort wird der Prüfer mit großer Wahrscheinlichkeit mehrere oder alle der eingereichten Patentansprüche zurückweisen. Dies ist nicht weiter beunruhigend. Wäre der Prüfer mit der Anmeldung wie eingereicht einverstanden müsste man sich im Gegenteil Sorgen machen, die Patentansprüche nicht weit genug formuliert zu haben.

Die Bedenken des Prüfers, zumeist an der Neuheit oder Offensichtlichkeit der beanspruchten Erfindung, müssen im schriftlichen Verfahren ausgeräumt werden. Dazu ist eine genaue Analyse der entgegengehaltenen Veröffentlichungen erforderlich. Oft werden in diesem Zusammenhang die  Patentansprüche an den ermittelten Stand der Technik angepasst.

Meistens reicht die erste Antwort, um die Anmeldung erteilbar zu machen. Mitunter hält der Prüfer seine Zurückweisung der Patentansprüche jedoch aufrecht und erläßt eine „final office action“. In diesem Fall stehen dem Anmelder folgende Alternativen zur Auswahl:

  • Der Anmelder kann die Patentansprüche abändern, um sie erlaubbar zu machen
  • Das Prüfungsverfahren kann mit neuen Argumenten / Fakten neu gestartet werden (durch einen Request for Continued Examination oder eine Folgeanmeldung)
  • Gegen die Entscheidung des Prüfers kann Berufung eingelegt werden

Patenterteilung

Sobald der Prüfer mit der (angeänderten) Anmeldung einverstanden ist erläßt er eine sogenannte „Notice of Allowance“. Nach Zahlung der Erteilungs- und Veröffentlichungsgebühr wird das Patent dann erteilt werden.

Um das Patent nach Erteilung aufrecht zu erhalten müssen nach 3½ , 7½ und 11½ Jahren Jahresgebühren gezahlt werden.