US Trademark (Marke)

Die Vertretung eines Klienten in Markensachen vor dem USPTO ist Rechtsanwälten vorbehalten - Patent Agents dürfen in Trademark Angelegenheiten nicht tätig werden.  Da eine Vielzahl unserer Klienten jedoch sowohl an einem Patent- bzw. Geschmacksmuster und einer Markenanmeldung interessiert sind, arbeiten wir daran, zukünftig durch eine Bürogemeinschaft mit einer Rechtsanwaltskanzlei auch in Markensachen helfen zu können.  Für unsere Klienten wird dies bedeuten: Ihre Marke wird fachkundig von einem amerikanischen Rechtsanwalt bearbeitet.  Die smartpat Vorteile des individuellen Service für deutsche Klienten bleibt selbstverständlich erhalten.