Ihr Patentanwalt in den USA

Seit 2007 spezialisieren wir uns auf die Vertretung von Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gegenüber dem US Patentamt. Als amerikanischer Patentanwalt ver­tre­ten wir Patente und Designs (Geschmacksmuster). Einige unserer Mandanten sind Start-Up Unternehmen und melden in den USA erstmals ein Patent außerhalb Europas an. Andere sind Unternehmen mit eigener Patentabteilung die mehrere Anmeldungen pro Monat einreichen. 

Seit unserer Gründung hat Smartpat Mandaten zu über 400 Patenten verholfen. In den meisten Fällen haben wir die Anmeldungen von Anfang an vertreten. In anderen Fällen haben wir bestehende Anmeldungen übernommen in denen Mandanten mit ihrem früheren US Patentanwalt nicht zufrieden waren. 

Unser Stärken

  • Flexibilität: Wir passen uns an Ihre Bedürfnisse an. Z.B. arbeiten gerne direkt für Sie – oder mit Ihrem örtlichen Patentanwalt.
  • Verständnis: Wir besprechen Details Ihrer Anmeldung auf Deutsch – damit Mißverständnisse vermieden werden.
  • Transparenz: Sie sind in das Anmeldeverfahren und alle damit verbundenen Entscheidungen direkt eingebunden.
  • Zulassung: Ihre Anmeldung wird von einem zugelassenen US Patentanwalt (US Patent Agent) bearbeitet.
  • Kosten. Wir sind flexibel in der Abrechnung unserer Kosten – mit verbindlichen Pauschalen oder auf Stundenbasis. Und ohne den Overhead großer US Kanzleien.
  • Spezialisierung: 85% unserer Mandanten stammen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Damit sind wir eine der am meisten auf den deutschsprachingen Raum spezialisierten Kanzleien in den USA.

Patentanmeldung
(Utility Patent)

In vielen Fällen vertreten wir Erfindungen, für die bereits außerhalb der USA ein Patent angemeldet wurde:

  • Nachanmeldung einer Erfindung in den USA auf Basis einer DE oder EP Anmeldung
  • Vertretung in der nationalen Phase einer PCT-Anmeldung

Gerne nehmen wir auch eine Erstanmeldung in den USA für Sie vor und arbeiten die Patentanmeldung von Anfang an aus:

  • Provisorische Anmeldung zur kostengünstigen Sicherung eines Prioritätsdatums.
  • Nicht-provisorischen Anmeldung. 
  • Internationale (PCT-) Anmeldung.

Geschmacksmuster
(Design Patent)

Dem deutschen Geschmacks­muster ent­spricht in den USA das „Design Patent“. Es schützt – im Gegen­satz zu einem „Utility Patent“ – nicht die Funktion eines Gegen­standes sondern dessen ästhe­tische Gestal­tung. Wir melden Ihr Geschmacks­muster beim USPTO an.

Falls Sie bereits in Deutsch­land oder beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) ein Geschmacks­muster ange­meldet haben beach­ten Sie bitte die Prioritäts­frist von 6 Monaten (nicht 12 wie bei Patenten) inner­halb derer Sie in den USA Ihr Design Patent anmel­den sollten.

Vermehrt unterstützen wir Kollegen, die ein Design unter dem Haager Abkommen eingereicht haben das vom USPTO zurückgewiesen wurde.

Dritteingabe
(Third Party Submission)

Ziel der Patentstrategie vieler Unternehmen ist, eigene Innovationen gegen Nachahmung zu schützen. Weniger häufig findet sich das Ziel, die Position eines Wettbewerbers zu schwächen. Das ist bedauerlich, denn die Verhinderung von Patenten Dritter kann Lizenzausgaben reduzieren und die Fähigkeit eigene Patente durchzusetzen stärken.

Die Dritteingabe (Third Party Submission) bieten die Möglichkeit, das Prüfungsverfahren eines Wettbewerbers zu beeinflussen. Ziel ist, die Erteilung eines Patents zu verhindern oder den Schutzumfang einzuschränken. Dritteingaben können anonym eingereicht werden. Besonders effektiv ist, Prüfer auf schwer recherchierbare Veröffentlichungen hinzuweisen, beispielsweise auf Fotos eines Messestands, Facebook-Veröffentlichungen oder Kundenpublikationen.

Fragen und Antworten

Antworten auf die häufigsten Fragen neuer Mandaten haben wir auf einer Frage und Antworten Seite zusammengestellt.

Beispiele:

Frage: Wir haben vor zwei Jahren eine Patentanmeldung in Deutschland eingereicht. Das Patent wurde jetzt erteilt und wir möchten nun auch in den USA ein Patent anmelden. Können Sie das für uns übernehmen?

Frage: Was kostet eine Patentanmeldung durch Smartpat?

 

 

Loslegen

Sie sind sicher, dass Sie ein Patent brauchen und dass wir Sie bei der Anmeldung in den USA vertreten sollten? Hier sind die nächsten Schritte:

  1. Wir empfehlen eine Kostenschätzung. Insbesondere wenn Sie die Erfindung bereits außerhalb der USA angemeldet haben ist diese recht genau.
  2. Sie können einen Auftragsfragebogen online ausfüllen. Dieser fragt alle wesentlichen Informationen ab die wir für eine Anmeldung benötigen.
  3. Wir prüfen mögliche Interessenskonflikte und lassen Ihnen ein Auftragsformular sowie eine Vorkasse-Rechnung zukommen. Eine Zusammenarbeit beginnt mit Rücksendung des Auftrags und Eingang Ihrer Vorkasse-Zahlung.