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Patentanmeldung in den USA – Fragen und Antworten

Fristen

Wir haben eine internationale Patentanmeldung eingereicht, und die Frist zur Einleitung der nationalen Phase in den USA verpasst. Gibt es eine Möglichkeit doch noch in den USA ein Patent zu erlangen?

Prinzipiell ja – sofern das Versäumnis unbeabsichtigt war. In diesem Fall kann ein gebührenpflichtiger Antrag auf Wiederinstandsetzung der bereits aufgegebenen internationalen Anmeldung gestellt werden. Der Anmelder muss bestätigen, dass das Versäumnis der Frist bis zum Zeitpunkt der Antragstellung unbeabsichtigt war. Wenn Sie also jetzt eine nationale Anmeldung in den USA anstreben nachdem Sie entschieden hatten dies nicht zu tun können wir nicht helfen. Wenn Sie die nationale Phase in den USA einleiten wollten, aber z.B. aufgrund von Überlastung oder Krankheit Ihren Anwalt nicht rechtzeitig beauftragen konnten, dann können wir einen solchen Antrag stellen. 

 

Wir haben vor drei Jahren eine Patentanmeldung (ein Gebrauchsmuster / ein Geschmacksmuster) in Deutschland eingereicht. Das Patent wurde jetzt erteilt und wir möchten nun auch in den USA ein Patent anmelden. Können Sie das für uns übernehmen?

Vermutlich nicht. Ein Patent wird grundsätzlich nur für eine Erfindung erteilt, die neu ist. Neuheit bedeutet, dass die Erfindung nicht durch eine Veröffentlichung (z.B. auf einer Webseite) oder öffentliche Benutzung bekannt ist. Eine Ausnahme gilt lediglich für die eigenen Veröffentlichungen des Erfinders – aber nur für ein Jahr. Wenn Sie bereits eine Anmeldung in Deutschland eingereicht haben wurde diese vermutlich veröffentlicht. Eine Patentanmeldung wird in der Regel 18 Monate nach Einreichung veröffentlicht, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster wesentlich schneller. Wenn das Datum der Veröffentlichung mehr als ein Jahr zurückliegt kann für die Erfindung in den USA kein Patent mehr erteilt werden.

 

Wir haben gerade in Europa ein Patent angemeldet. Bis wann haben wir Zeit in den USA ebenfalls anzumelden?

Die Prioritätsfrist bei einer Patentanmeldung beträgt 12 Monate, bei Design-Anmeldungen 6 Monate. Sie sollten uns ca. 4-6 Wochen vor Ablauf der Prioritätsfrist mit der Nachanmeldung in den USA beauftragen.

 

Priorität

Was heißt „Priorität beanspruchen“?

Grundsätzlich gilt im Patentwesen das „First to File“ Prinzip – seit dem 16. März 2013 auch in den USA. Dieses besagt, dass derjenige Erfinder ein Patent erhält, der als erster seine Erfindung zum Patent anmeldet. Der Zeitpunkt der Anmeldung ist damit enorm wichtig wenn zwei Erfinder unabhängig voneinander die selbe Erfindung machen. Nehmen wir an, dass Sie im Januar 2015 in Deutschland ein Patent anmelden.  John Smith macht unabhängig von Ihnen dieselbe Erfindung und meldet diese im Juni 2015 in den USA an.  Sie melden Ihre Erfindung im Dezember 2015 in den USA an.  John Smith hat die Erfindung in den USA vor Ihnen angemeldet und würde damit in den USA ein Patent erhalten – nicht Sie. Allerdings können Sie die Priorität (das frühere Anmeldedatum) Ihrer Anmeldung in Deutschland beanspruchen. Damit wird Ihre Anmeldung in den USA so behandelt, als wäre Sie am Tag der deutschen Anmeldung erfolgt. Ihre Erfindung hat ein Prioritätsdatum im Januar 2015, und liegt damit vor der Erfindung John Smith’s im Juni 2015. Damit erhalten Sie das Patent, nicht John Smith.

Nehmen wir an Sie warten mit der Anmeldung bis Februar 2016 – mehr als ein Jahr nach Ihrer Anmeldung in Deutschland. Damit können Sie die Priorität Ihrer deutschen Anmeldung nicht mehr beanspruchen. In diesem Fall wird John Smith ein Patent erhalten, da er in den USA vor Ihnen angemeldet hat. 

 

 

 

 

 

Software Patent

Ich habe gelesen dass man in den USA Software patentiert bekommen kann und würde gerne ein Software Patent anmelden. Können Sie helfen?

Grundsätzlich ist Software in den USA patentierbar. Dabei gilt für Software, wie für alle anderen Erfindungen, dass sie neu und nicht-offensichtlich sein muss, um patentiert werden zu können. Zusätzlich gilt, dass die Erfindung keine „abstrakte Idee“ betreffen darf.  Ein an sich bekanntes Verfahren, dass auch ohne Computer durchgeführt werden kann, auf einem PC zu implementieren wird vermutlich nicht patentfähig sein. Ein Geschirrspüler, der mittels eines Microcontrollers Sensordaten liest, verarbeitet, und darauf basierend Aktuatoren ansteuert um schneller und mit weniger Wasser Geschirr zu reinigen, kann patentiert werden, selbst wenn die eigentliche Erfindung in der Software des Microcontrollers liegt.

Kosten

Können Sie ein Patent gegen eine Umsatzbeteiligung oder Optionen an unserem Start-Up Unternehmen anmelden?

Leider nein. Auch wenn ich gerne 5% an Ihrem Unternehmen besäße, wenn Sie es in zwei Jahren für hundert Millionen Dollar verkaufen – eine solche Lösung wirft einfach zu viele mögliche Konflikte auf. Zum Beispiel bei Fragen, ob eine weitere Verfolgung der Anmeldung Sinn macht oder nicht.

Fachgebiete

Wir suchen einen Vertreter unserer Anmeldung im Bereich Chemie für die USA. Können Sie uns helfen?

Leider nein. Um den bestmöglichen Schutz Ihrer Erfindung erwirken zu können melden wir grundsätzlich nur Erfindungen an, die in die Bereiche Mechanik, Elektrik/Elektronik, Optik oder verwandte Bereiche fallen. Reine Chemie- oder Pharmazeutische Anmeldungen vertreten wir nicht.

Zur Vermeidung möglicher Interessenkonflikte nehmen wir ferner keine Aufträge mit Bezug zur Automobilindustrie an.

Anmeldeverfahren

Wie lange dauert es nach der Anmeldung bis ein erster Prüfungsbescheid eingeht?

Leider lässt sich diese Frage nicht wirklich beantworten. In einem ungewöhnlich schnellen Fall haben wir einen ersten Prüfungsbescheid in weniger als einem Monat nach Anmeldung erhalten. In anderen Fällen erst nach mehr als zwei Jahren. Der Durchschnitt liegt im Moment bei 1 bis 1,5 Jahren.

Anmeldung

Wir würden gerne ein Patent anmelden. Was benötigen Sie von uns?

Hier sind die Zutaten einer erfolgreichen Patentanmeldung:

  1. Eine genaue Beschreibung Ihrer Erfindung. Sofern Sie bereits außerhalb der USA ein Patent angemeldet haben benötigen wir den Text und die Zeichnungen der Prioritätsanmeldung. Wenn die Erstanmeldung in den USA erfolgen soll benötigen wir eine Erfindungsbeschreibung.
  2. Ihr Auftrag.  Unser Auftragsformular fragt notwendige Angaben zur Anmeldung ab.
  3. Ihre Vorkasse-Zahlung.
  4. Zeit: Idealerweise sollten Sie uns spätestens 6 Wochen vor Ablauf einer Prioritätsfrist kontaktieren.