Home » Kostenschätzung US Patentanmeldung Kostenschätzung Unverbindliche individualisierte Schätzung der mit einer Patent- oder Geschmacksmusteranmeldung in den USA verbundenen Kosten. Schritt 1 von 3 33% Gegenstand der Anmeldung* Utility Patent Design Patent (Geschmacksmuster) Provisorische Anmeldung Priorität Für dieses Design wurde bereits außerhalb der USA ein Design / Geschmacksmuster angemeldet. Priorität bzw. Art der Anmeldung Die Anmeldung betrifft die nationale Phase einer internationalen (PCT) Anmeldung. Die Erfindung soll auf Basis einer nationale Prioritätsanmeldung (z.B. DE, AT, CD, EP existiert), in den USA angemeldet werden. Die Erfindung soll nur in den USA angemeldet werden. Es gibt keine Prioritätsanmeldung. Die Erfindung soll international angemeldet werden. Es gibt keine Prioritätsanmeldung Umfang der PrioritätsanmeldungDie Angaben zum Umfang der Prioritätsanmeldung bzw. der internationalen Anmeldung helfen eine genaue Kostenschätzung vorzunehmen.Anzahl der Design Varianten* In Europa ist es üblich, eine Sammelanmeldung für mehrere Designs anzumelden. Dies ist in den USA leider nicht zulässig. Unsere Kostenschätzung erläutert einige alternative Vorgehensweisen.Wie viele Worte hat die Anmeldung?* Wir benötigen die Gesamtzahl der Worte in der Spezifikation+Patentansprüche+Zusammenfassung der Prioritätsanmeldung bzw. PCT Anmeldung. Der Umfang bestimmt z.B. die Schätzung der Übersetzungkosten.Wie viele Patentansprüche hat die Anmeldung?* Seitenzahl Zeichnungen Das US Patentamt berechnet zusätzliche Gebühren für umfangreiche Anmeldungen von mehr als 100 Seiten. Die Anzahl von Zeichnungsseiten hilft uns bei der Äbschätzung der Gesamtseitenzahl der Anmeldung.Internationale AnmeldungInternationale Anmeldenummer z.B. PCT/EP2009/001301Frühestes Prioritätsdatum TT Punkt MM Punkt JJJJ PrioritätsanmeldungAktenzeichen der Anmeldung z.B. DE 20 2008 006 183.0LandDE DeutschlandEM OHIM (HABM)---------------AD AndorraAR ArgentinienAT ÖsterreichAU AustralienBE BelgienBR BrasilienBX BeneluxCA KanadaCH SchweizCN ChinaCU KubaCZ Tschech.Rep.DE DeutschlandDK DänemarkDZ AlgerienEA Eurasian Pat.OfficeEM OHIMEP Europ. PatentamtES SpanienFI FinnlandFR FrankreichGB GrossbritannienGE GeorgienGR GriechenlandHR KroatienHU UngarnIS IslandID IndonesienIT ItalienJP JapanKR KoreaLT LitauenLU LuxemburgMC MonacoMK MazedonienMX MexicoMY MalaysiaNL NiederlandeNZ NeuseelandPE PeruPH PhillipinenPL PolenPT PortugalRO RumänienRU RusslandSE SchwedenSG SingapurSI SlowenienSK Slowak. RepublikTH ThailandTR TürkeiUA UkraineUS USAWO WIPOAnmeldetag TT Punkt MM Punkt JJJJ Unternehmensgröße. Der Anmelder ist ...* ...ein Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. ...ein Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern. ...eine Privatperson aber nicht Micro Entity. ...eine Privatperson und erfüllt die Voraussetzungen einer "Micro Entity". Das US Patentamt berechnet Gebühren in Abhängigkeit eines sogenannten "Entity Status". "Large Entities" zahlen die volle Gebühr. "Small Entities" zahlen die Hälfte der vollen Gebühr, und "Micro Entities" zahlen ein Viertel der vollen Gebühr. Als "Micro Entity" gilt, wer im Vorjahr unter einer Einkommensgrenze (im Jahr 2016 sind es 158.866 €) lag und bisher weniger als 4 Patente in den USA angemeldet hat. Die Erfindung darf nicht verkauft oder lizensiert worden sein. Name Vorname Nachname Zuletzt hätten wir gerne noch Ihre Kontaktdaten. Die Eingabe ist optional. Das Ergebnis unserer Schätzung erhalten Sie auf der nächsten Seite automatisch. Wir möchten nur gerne wissen, wer unsere Webseite benutzt. Die Angabe Ihrer Kontaktdaten ist eine Einwilligung, dass wir Sie per Email kontaktieren dürfen.Firma Email Unser System versendet automatisch eine Kopie der Schätzung per Email.