Deutsche Patentanmeldungen enthalten oft Worte, die schwer zu übersetzen sind. Unter Patentanwälten haben sich Floskeln eingebürgert , die in keinem Lexikon zu finden sind, und mitunter schlicht keinen Sinn ergeben. Wir interpretieren solche Begriffe wie folgt:
Deutsches Wort | Englische Übersetzung | Anmerkungen |
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beziehungsweise, bzw. | "/" | Verbindet zwei Begriffe die in einem unklaren Beziehungsverhältnis zueinander stehen. Oft verwendet, wenn der Autor sich nicht auf einen Begriff festlegen wollte. Der Querstrich ist ähnlich unklar und für jede Interpretation offen. |
zugeordnet | coupled to | In der Mengenlehre wird als Zuordnung eine Definition bezeichnet, die einer Variablen ein bekanntes Objekt zuordnet. Deutsche Patentanmeldungen verwenden den Begriff oft im Sinne von "miteinander verbunden." "Der Hammerkopf ist dem Hammerstiehl zugeordnet" übersetzen wir als "the hammer head is coupled to the hammer handle." |