Im Falle der Beauftragung durch eine Anwaltskanzlei gehen wir davon aus, dass eine Vollmacht des Anmelders vorliegt uns Weisungen zur Anmeldung und Vertretung einer Patentanmeldung in den USA zu erteilen. Die beauftragende Anwaltskanzlei ist unser Vertragspartner und für die Zahlung unserer Rechnungen verantwortlich.