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Prioritätsbescheinigung

Um die Priorität einer früheren Anmeldung außerhalb der USA zu beanspruchen muss im Laufe des Anmeldeverfahrens bis zur Erteilung eines Patents eine beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung beim USPTO eingereicht werden.

 

Europäische Geschmacksmuster / HABM

Hinweise zur Bestellung einer Prioritätsbescheinigung für europäische Geschmacksmuster finden Sie auf der Webseite des Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM). Die Kopie muss erst im Laufe des Anmeldeverfahrens eingereicht werden, und spätestens bei Erteilung dem USPTO vorliegen.  Wir benötigen eine beglaubigte Kopie der Anmeldung des eingetragenen Gemeinschaftsmusters im Original.

 

Deutsches Patenamt

Auf schriftlichen Antrag bescheinigt das Deutsche Patent- und Markenamt die Übereinstimmung der in Abschrift oder Kopie beigefügten Unterlagen einer Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Topographie oder Geschmacksmusteranmeldung mit den ursprünglich eingereichten Unterlagen, deren Tag des Eingangs (= Anmeldetag) sowie die Person des Anmelders/Schutzrechtsinhabers beim Deutschen Patent- und Markenamt (Prioritätsbescheinigung, sogenannter Prioritätsbeleg). Dieser Antrag muss vom Anmelder/Inhaber bzw. von seinem bevollmächtigten Vertreter unterschrieben sein.  Weitere Details finden Sie auf diesem Formblatt des DPMA.