Home » Patent » Wege zu einem US Patent

Alternative 1: PCT Anmeldung mit Benennung der USA

Um im Ausland ein Patent zu erhalten, muss der Anmelder grundsätzlich beim jeweiligen nationalen Patentamt eine gesonderte Anmeldung einreichen. Eine Vereinfachung dieses Verfahrens bietet die „internationale Anmeldung“ gemäß dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT).

Eine einzigen („internationale“) Anmeldung hat darin die Wirkung einer nationalen Anmeldung in allen im Antrag angegebenen PCT-Vertragsstaaten („Bestimmungsstaaten“). Die internationale Anmeldung wird innerhalb der ersten Monate nach Anmelde- bzw. Prioritätsdatum (Art. 22 Abs.1 PCT) zentral behandelt. In dieser „internationalen Phase“ erfolgen die Formalprüfung, die Erstellung des internationalen Recherchenberichts und die Veröffentlichung der Anmeldung.

Um auf Grundlage einer internationalen Anmeldung ein US Patent zu erhalten muß vor Ablauf von 30 Monaten (ab Anmelde- oder Prioritätsdatum) die nationale Phase vor dem amerikanischen Patentamt (USPTO) eingeleitet werden. Die sachliche Prüfung, ob die in der internationalen Anmeldung beschriebene Erfindung in den USA patentiert werden kann, erfolgt dann vor dem USPTO während der nationalen Phase.

Vorteile einer PCT Anmeldung sind:

  • Einfachheit: Eine einzige Anmeldung deckt alle gewünschten Länder ab, Übersetzungen sind erst für die nationale Phase erforlderlich
  • Zeitgewinn: Anstatt innerhalb eines Jahres in allen gewünschten Ländern ein nationales Patent anzumelden kann mit der PCT Anmeldung das Verfahren vor den nationalen Patentämtern auf 30 Monate verzögert werden – was mehr Zeit bedeutet, den Wert der Erfindung genauer zu untersuchen. Der internationale Suchbericht (ggf. die vorläufige Prüfung) bietet zudem zusätzliche Anhaltspunkte um zu entscheiden, ob die Anmeldung tatsächlich weiter verfolgt werden sollte.
  • Cash-Flow: Die unter Umständen erheblichen Kosten für die Anmeldung in verschiedenen Ländern fallen ebenfalls später an.

Sollten Sie smartpat mit der Vertretung Ihrer Anmeldung während der nationalen Phase vor dem USPTO beauftragen beachten Sie bitte auch unsere Checkliste für die nationale Phase nach 35 U.S.C. 371.


Alternative 2: US Anmeldung mit Priorität einer DE Anmeldung

Ein US Patent kann auch ohne internationale Anmeldung direkt beim USPTO beantragt werden. Sofern für die selbe Erfindung ein deutsches (oder europäisches) Patent angemeldet wurde günstigerweise innerhalb von 12 Monaten. Dann nämlich kann Priorität nach 35 U.S.C. 119 beantragt werden, womit die US Anmeldung behandelt wird, als wäre sie am selben Tag mit der deutschen Anmeldung eingereicht worden. Dies ist für die Bewertung der Neuheit wichtig, z.B. wenn die Erfindung zwischenzeitlich veröffentlicht wurde.

Vorteile einer direkten US Anmeldung sind:

  • Kosten: Zusätzliche Kosten einer PCT Anmeldung werden vermieden.

Alternative 3: US Anmeldung ohne Priorität

Falls eine deutsche (oder europäische) Anmeldung bereits mehr als ein Jahr zurückliegt ist unter Umständen immer noch ein US Patent zu erlangen. In diesem Fall muss die US Anmeldung unbedingt innerhalb von 12 Monaten nach Veröffentlichung der deutschen/europäischen Anmeldung erfolgen – ein US Patent wird nicht erteilt werden, wenn die Erfindung mehr als 12 Monate zuvor bereits veröffentlich war oder auf die deutsche Anmeldung bereits ein Patent erteilt wurde.