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Checkliste: US Patentanmeldung mit smartpat

Zeitplan

Schritt PCT / Nationale Phase US US Direkt / Priorität DE US Direkt /
ohne Priorität
Frist für Einreichung der Anmeldung Innerhalb 30 Monate ab PCT Anmelde- bzw. Prioritätsdatum Innerhalb von 12 Monaten ab Anmeldedatum der Prioritätsanmeldung Innerhalb  von 12 Monaten ab Veröffentlichung der Erfindung, auf jeden Fall vor Erteilung eines DE Patents
Beauftragung smartpat Möglichst drei Monate vor Ablauf der oben genannten Frist. Dies gibt uns Zeit für die Übersetzung und Bearbeitung der Anmeldung. Eine kurzfristigere Beauftragung kann zusätzliche Gebühren verursachen wenn dadurch Dokumente verspätet eingereicht werden.
Anmeldeverfahren Schwer vorherzusagen, für die meisten Patente dauert das Anmeldeverfahren zwischen einem und drei Jahren.
Patentlaufzeit 20 Jahre ab Anmeldung. Falls das Anmeldeverfahren ohne Verschulden des Anmelders mehr als 3 Jahre dauert kann die Laufteit des Patents so verlängert werden, daß das Patent mindestens 17 Jahre gültig ist.
Jahresgebühren Nach 3½, 7½ und 11½ Jahren.

Dokumente

Für die Vertretung Ihrer Anmeldung benötigen wir, je nach Art des Verfahrens, folgende Informationen und Dokumente. Sofern nicht anders vermerkt bevorzugen wir PDF Dateien.

PCT / Nationale Phase US US Direkt / Priorität DE US Direkt /
ohne Priorität
Veröffentlichungsnummer Ihrer PCT Anmeldung Amtlich beglaubigte Kopie der DE/EU Anmeldung (Prioritätsbescheinigung) Kopie Ihrer DE/EU Anmeldung
Informationen über alle Ihnen bekannten Dokumente, die für die Frage der Patentierbarkeit Ihrer Erfindung relevant sind:
Bei US Patenten oder Patentanmeldungen reicht die Nummer des Patents / der Anmeldung. Bei allen anderen Dokumenten benötigen wir eine Kopie des Dokuments. Bei Dokumenten die nicht in Englischer Sprache sind zusätzlich eine Übersetzung des Dokuments bzw. eine präzise Beschreibung, inwiefern das Dokument relevant istSiehe auch: Information Disclosure Statements: Was offenbart werden muss.
Erfindereid (Inventor’s Declaration), von allen Erfindern unterschrieben (Fax oder gescannte Kopie genügt)
Abtretung der Rechte an der Erfindung an den Arbeitgeber (Assignment), von jedem Erfinder unterschrieben (Fax oder gescannte Kopie genügt).
Vollmacht (Power of Attorney), unterschrieben vom Inhaber der Rechte an der Anmeldung.
(Fax oder gescannte Kopie genügt)
Name, Anschrift und Staatsangehörigkeit jedes Erfinders
Falls eine englische Übersetzung der Anmeldung existiert:
Word Datei der Übersetzung und Versicherung der Richtigkeit der Übersetzung

 

Für PCT Anmeldungen benötigen wir ferner:
Kopie des internationalen Suchberichts
Kopie des Formulars PCT/IB/308 (Nachweis, daß die PCT Anmeldung an das USPTO übermittelt wurde)
Auskunft über mögliche Änderungen der Ansprüche nach Artikel 19.
Falls Änderungen nach Artikel 19 eingereicht wurden: Kopie der neuen Ansprüche als Word Dokument, ggf. vorhandene Übersetzung in die englische Sprache
Auskunft darüber, ob Internationale vorläufige Prüfung beantragt wurde.
Falls ja: Kopie, ggf. englische Übersetzung des internationalen vorläufigen Berichts zur Patentfähigkeit
Auskunft darüber, ob Änderungen der PCT Anmeldung nach Artikel 34 gemacht wurden.
Falls ja: Kopie der geänderten Fassung der Anmeldung als Word Dokument, ggf. vorhandene Übersetzung in die englische Sprache

 


Information Disclosure Statement

Was offenbart werden muss

Das amerikanische Patentrecht verpflichtet die Erfinder und andere mit der Anmeldung inhaltlich befasste Personen im Unternehmen des Erfinders dazu, alle für die Patentierbarkeit der Erfindung bekannten relevantenInformationen offenzulegen.

Am besten kommt man dieser Verpflichtung durch die Einreichung eines oder mehrerer sogenannter „Information Disclosure Statements“ (IDS) nach.

Die Verpflichtung zur Offenlegung betrifft alle bekannten Informationen. Sie erfordert nicht, daß der Anmelder eine Patentrecherche durchführt, wohl aber das Ergebnisse einer gegebenenfalls durchgeführten Patentrecherche dem USPTO mitgeteilt werden.

Offenbart werden muss alles, was die für die Patentierbarkeit der in den Patentansprüchen beanspruchten Erfindung relevant ist. Darunter fallen unter anderem Veröffentlichungen (z.B. Zeitungsartikel, Tagungbeiträge, Patente von Wettbewerbern, …) die die Neuheit der Erfindung in Frage stellen oder die Erfindung naheliegend erscheinen lassen. Auch wenn die Erfindung bereits von anderen angeboten wurde muss dies angezeigt werden.

Auf jeden Fall offengelegt werden müssen Veröffentlichungen, die andere Patentämter bei der Prüfung von Schwesteranmeldung in deren Ländern relevant gefunden haben. Auch frühere Anmeldungen des selben Anmelders mit ähnlichem Gegenstand sollten offenbart werden.

Informationen müssen während der gesamten Laufzeit der Anmeldung bis zur Erteilung des Patents zeitnah offenbart werden. Ein erstes Information Disclosure Statement sollte mit der Anmeldung eingereicht werden. Werden später weitere relevante Fakten bekannt, z.B. weil ein Recherchebericht eines anderen Patentamts eingegangen ist,so sind diese dem USPTO zeitnah nachzureichen.