Mit Veröffentlichung im Federal Register vom 9. April 2026 hat das USPTO ein neues Pilotprogramm eingeführt: das sogenannte PCT Informed Examination Request (PIER) Pilot Program. Dieses Programm betrifft ausgewählte US-Nationalphasen von PCT-Anmeldungen.
Kern des Programms ist, dass das USPTO in bestimmten Fällen vor Beginn der Sachprüfung aktiv vom Anmelder eine Erklärung einfordert. Der Anmelder muss – unter Bezugnahme auf die im internationalen Verfahren bereits erstellten Arbeitsergebnisse (insbesondere International Search Report und Written Opinion bzw. IPRP) – ausdrücklich angeben, ob die Anmeldung weiter geprüft werden soll, ob die Prüfung verzögert werden soll oder ob die Anmeldung aufgegeben wird. Erfolgt keine fristgerechte Antwort, gilt die Anmeldung als aufgegeben. Ziel des Programms ist es laut USPTO, den Prüfungsrückstand zu reduzieren und die Effizienz zu steigern, indem nur solche Anmeldungen in die Prüfung gelangen, bei denen ein tatsächliches Prüfungsinteresse besteht.
Das Programm läuft zunächst für ein Jahr (April 2026 bis April 2027) und betrifft ausschließlich vom USPTO ausgewählte nationale Phase-Anmeldungen nach 35 U.S.C. § 371.
Aus Sicht von Anmeldern stellt dieses Pilotprogramm jedoch eine völlig unnötige zusätzliche Belastung dar. Wer sich für den Eintritt in die US-Nationalphase entscheidet, tut dies bereits in voller Kenntnis des im internationalen Verfahren ermittelten Stands der Technik. Der Anmelder hat bereits eine internationale Recherchegebühr bezahlt und häufig erhebliche Kosten für Übersetzungen getragen. Die Entscheidung zur Fortführung des Verfahrens ist daher regelmäßig bewusst und informiert getroffen worden.
Vor diesem Hintergrund erscheint es kaum gerechtfertigt, den Anmelder erneut zu einer expliziten „Bestätigung“ seines Prüfungsinteresses zu zwingen. Hinzu kommt, dass das Programm faktisch zusätzlichen administrativen Aufwand erzeugt: Der Anmelder muss auf eine formale Aufforderung reagieren und sich erneut mit Unterlagen befassen, die dem USPTO ohnehin vorliegen oder ohne Weiteres zugänglich sind. Eine solche Verlagerung von Aufgaben auf den Anmelder trägt wenig zur Effizienz bei und wirkt vielmehr wie eine bloße Formalhürde.
Wir empfehlen statt des Eintritts in die nationale Phase nach § 371 eine nationale „Bypass“-Anmeldung nach 35 U.S.C. § 111(a) zu erwägen. Für solche Anmeldungen gilt das Pilotprogramm nicht, sodass sich die beschriebenen zusätzlichen Anforderungen vermeiden lassen.