In letzter Zeit haben wir vermehrt Dritteingaben („Third Party Submissions“) beim USPTO eingereicht. Diese stellen eine sehr kostengünstige Möglichkeit dar, die Prüfung der Patentanmeldung eines Wettbewerbers in den USA zumindest indirekt zu beeinflussen.
In diesem Zusammenhang entsteht die Frage, welche Fristen für die Dritteingabe gelten. Hier die Antwort:
- Die Eingabe kann innerhalb von 6 Monaten ab Veröffentlichung eingereicht werden, ggf. auch später solange in der Anmeldung noch kein Prüfungsbescheid vorliegt.
- Die Dritteingabe muss vor Vorliegen einer Notice of Allowance eingereicht werden, selbst wenn noch keine 6 Monate seit Veröffentlichung vergangen sind.
Die Regelung ist eindeutig, aber leider unvorhersehbar: Eine Anmeldung kann früher als 6 Monate nach Veröffentlichung erlaubt werden. Eine Dritteingabe nach Vorliegen der Notice of Allowance wird nicht mehr berücksichtigt werden. Umgekehrt erfolgt eine Eingabe fristgerecht auch wenn die Veröffentlichung mehr als 6 Monate zurückliegt, sofern in der Anmeldung noch kein Prüfungsbescheid vorliegt.
Damit gilt für Dritteingabe eine einfache Regel: So früh wie möglich einreichen um das Risiko zu minimieren dass die anzugreifende Anmeldung bereits vor der Eingabe erlaubt wird.