In einer viel diskutierten Entscheidung des obersten Gerichtshofs hat dieser gerade festgehalten, dass eine Erfindung dann nicht mehr patentiert werden kann wenn diese zuvor verkauft wurde – auch wenn der Verkauf geheim gehalten wurde. Die Logik ist nachvollziehbar: Ein Erfinder kann nicht zunächst vom Geheimhalten seiner Erfindung profitieren und dann später für dieselbe Erfindung ein Monopol beanspruchen.