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Patentanmeldung: Langsames oder schnelles Anmeldeverfahren?

Die Dauer eines Patentanmeldeverfahrens kann, innerhalb gewisser Grenzen, vom Anmelder beeinflusst werden. So stehen Beschleunigungsmöglichkeiten zur Verfügung, wenn eine schnellen Patenterteilung gewünscht ist. Zu diesen gehört in den USA das kostenpflichtige „Track One“ Verfahren, das eine Patenterteilung innerhalb von 12 Monaten ermöglichen soll. Europäische Anmelder, die bereits ein Patent in Europa für die selbe Erfindung erlangt haben, können oftmals eine beschleunigte Prüfung im Rahmen des kostenlosen „Patent Prosecution Highway“ beantragen.  Aber ist eine möglichst schnelle Patenterteilung überhaupt erstrebenswert? Wir raten, folgende Aspekte zu berücksichtigen:

Eine schnelle Patenterteilung ist sinnvoll, wenn damit gerechnet werden muss, dass die Erfindung zeitnah kopiert werden wird. Dies trifft auf einige unserer Mandanten zu, deren Produkte erfahrungsgemäß bereits kurz nach Markteinführung von Wettbewerbern kopiert werden. Um rechtlich gegen die Nachahmer vorgehen zu können muss ein Patent erteilt worden sein. Ohne Patent gibt es auch keine Patentverletzung, gegen die vorgegangen werden kann. Mitunter sind auch Startups an einer schnellen Patenterteilung interessiert, um für Investoren attraktiv zu sein. Dabei kann es sein, dass der Schutzumfang gegenüber der Existenz eines Patents zweitrangig ist.

Umgekehrt gibt es gute Gründe dafür langsam vorzugehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das zugrunde liegende Produkt noch nicht im Markt eingeführt ist und nicht mit einer Verletzung gerechnet wird. Ein erteiltes Patent würde also nicht unmittelbar genutzt (um eine Klage einzureichen oder es Investoren zu zeigen). Der Wert des Patents steigt möglicherweise mit seinem Alter, z.B. weil die Erfindung sich langsam aber kontinuierlich am Markt durchsetzt. In diesem Fall macht es Sinn, eine maximale Lebenszeit des Patents anzustreben. Dies kann dadurch geschehen, dass zunächst eine Prioritätsfrist von 12 Monaten ausgenutzt wird. Die Erfindung kann z.B. in den USA zunächst kostengünstig provisorisch angemeldet werden, bevor am Ende der 12 Monate eine nationale oder internationale Patentanmeldung eingereicht wird. Die mögliche Lebensdauer eines Patents beträgt damit 20 Jahre ab Anmeldung der nicht-provisorischen Anmeldung und 21 Jahre ab dem Datum der provisorischen Anmeldung.  Sofern das US Patentamt bei der Erteilung eines Patents trödelt und ein Patent nicht innerhalb von drei Jahren erteilt wird kann der Anmeldung zudem zusätzliche Laufzeit im Rahmen einer „Patent Term Adjustment“ erlangen – potentiell wertvolle Tage und Wochen möglicher Lizenzeinnahmen oder verlängerter Monopolstellung am Ende der Lebenszeit des Patents.

Eine relativ einfache Frage die wir Mandanten gelegentlich stellen ist „Wenn wir Ihnen die Patenturkunde zusenden, was werden Sie damit machen?“ Wenn die Antwort eine Weiterleitung an Externe beinhaltet könnte eine schnelle Erteilung wertvoll sein. Wenn die Antwort „unmittelbar noch nichts“ lautet ist die Maximierung der Lebensdauer offenbar wichtiger als die schnelle Erteilung eines Patents.